auf alles, allein schon, wenn man die elektronische Zeitung aufschlägt.
Der immer noch nicht beeindruckend lebensgefährlichen Spezialgrippe soll mit einem mehr als schlecht erprobten Impfstoff beigekommen werden, der Dinger enthält, die noch gar nicht recht getestet sind. Selbst wenn man einmal davon absieht, daß der Bundesspezialimpfstoff die fragwürdigen Bestandteile nicht enthält, ist die Parallelbestellung natürlich trotzdem empörend, selbst wenn die nunmehr verbreitete Behauptung, er sei dafür schlechter getestet, stimmen sollte.
(Welchen Argumentationssträngen folgt man denn? Einer: Vertrag ist Vertrag und muß eingehalten werden. Aha. Wer schließt denn solche Verträge ab? Das weiß keiner, denn die Verträge sind geheim. Nicht geheim genug freilich, um in aller Öffentlichkeit diskutiert zu werden. Ein anderer, der beeinhaltet, daß Schwangere einerseits dringend geimpft werden müßten, andererseits nicht mit Wirkverstärkern, dann aber auch wieder nicht mit dem wirkverstärkerfreien Impfstoff der Bundeswehr, denn der sei nicht an Schwangeren getestet - als wenn der andere das sei...)
Durch das ganze Drumherum kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß freundlicherweise im richtigen Moment ein passendes Virus einer möglicherweise kränkelnden Pharmaindustrie unter die Arme greift, infolge erfolgreicher Lobbyarbeit, vielleicht aber sogar infolge vorher bereits erfolgreich verlaufender strategischer Eroberungen (oder wie erklärt man sich den Umstand, daß erheblich wichtige Gremien, wenn es um Impfstofffreigabe und -empfehlungen geht, von der Pharmaindustrie bezahlt und/oder besetzt werden?) oder sogar, aber das wollen wir alle gar nicht annehmen, weil es ohne die Pharmafirmen vielleicht gar nicht existierte?
(Jedem, der sich für Epidemien interessiert, sei die Lektüre von Albert Camus' Die Pest empfohlen. In einer unbeschreiblich guten und spannungsgeladenen Lesbarkeit erzählt es von den Opfern, die eine leicht ansteckende und oft tödlich verlaufende Seuche fordert. Die Opfer sind dabei nicht nur in den Reihen der Kranken, sondern auch bei den Helfern, Ärzten, Chronisten, Verwaltungsbeamten und überhaupt überall zu finden.)
Wenn es um Lebensgefahr und um Eindämmung einer Pandemie geht, sollten und müssen wahrscheinlich schlecht getestete, potentiell ihrerseits gefährliche Impfstoffe eingesetzt werden. Wie stets würden dann bei einer Kosten-Nutzen-Rechnung die Vorteile die Nachteile überwiegen, auch wenn das dem einzelnen Schicksal zynisch vorkommt. Aber die Testung eines Impfstoffes im großen Stil auf eine irritierte, aber möglicherweise nicht dramatisch gefährdete Bevölkerung zu übertragen, kommt mir mindestens grob fahrlässig vor - falls es nicht ohnehin so gewollt ist. Dann wäre freilich jeder einzelne Fall, wo jemand durch die Impfung zu Schaden kommt, vorsätzliche Körperverletzung.
Bei Autos und Betriebssystemen macht man das ja schon länger, daß man die Betaphase gegen Bezahlung von den Neugierigen, alles-neue-immer-sofort-haben-Wollende durchführen läßt. Da hat es sich ja bewährt.
Nächster Ärgernispunkt:
Hartz-IV-Regelsätze.
Die werden gerade, schlappe 4 Jahre nach ihrer Einführung, vom Bundesverfassungsgericht streng, und nach allem, was ich heute so darüber lesen durfte, SEHR streng geprüft. Und zwar nicht mit einer Augenmaßorientierung am gerade so ausreichenden, sondern am soziokulturellen Existenzminimum, und mit dem deutlichen Verlangen nach einem nachvollziehbaren Zustandekommen des Regelsatzes, wenn er denn in seiner pauschalierten Erscheinungsform überhaupt zulässig ist.
Ich bin immer wieder überrascht, daß leider erst das Bundesverfassungsgericht als wirksame Instanz in der Lage ist, verfassungswidrige Gesetze zu stoppen oder deren Änderung zu erzwingen. Das Unglaubliche daran besteht ja darin, daß in den letzten fünf Jahren sich unzählige Menschen von Hartz-IV-zuständigen Behörden haben demütigen lassen, mit diesem unglaublich wenigen Geld haben zurechtkommen müssen, ihren Wohnsitz wechseln mußten, weil die Wohnung angeblich zu teuer war, usw. Egal wie der Tanz in Karlsruhe ausgeht, von den bis jetzt Betroffenen wird wohl kaum einer was nachgezahlt bekommen, denn anders als bei Zahlungen unter Vorbehalt kann man beim Empfang von Leistungen nicht sagen, ich nehms, aber nur unter Vorbehalt, vielleicht klagt ja jemand, der sich das aus irgendeinem Grund leisten kann.
Es ist bewundernswert, wie es die jeweiligen Regierungen immer wieder hinbekommen, Gesetze vorzuschlagen, die schon oberflächlichen juristischen Prüfungen bezüglich ihrer Grundgesetzlichkeit nicht standhalten. Und das, obwohl das Gesetzeswerk inzwischen sogar extern von eigens beauftragten Kanzleien ausformuliert wird. Man stelle sich vor, man gibt seinem Steuerberater den Auftrag ...und mache es steuerprüferwasserdicht!, und der spielt nur auf Zeit und macht die Steuererklärung wasserdicht, solange kein Steuerprüfer kommt! Dem würde man aber was erzählen! Und daher darf man ja auch ganz ohne Verschwörungstheoriehintergrund mal laut darüber nachsinnen, ob das nicht immer eben Absicht ist - wir machen das jetzt solange, wie es geht. Zumal ja BVG-Entscheidungen ja häufig noch lange nicht dazu führen, daß die Gesetzeslage geändert wird. Und das ist schon dreist zu nennen, vor allem wenn es, wie bei Hartz-IV, um buchstäblich existentielle Fragen geht.
Es gibt noch mehr zum drüber-ärgern, aber das reicht jetzt vielleicht auch einfach schon. Es sind dies die großen Ärgernisse, aber die kleinen, zum Beispiel daß sich die sogenannten Wahlversprechen der FDP so gar nicht im avisierten Koalitionsvertrag wiederfinden, Hauptsache, man darf endlich wieder mitspielen und Klientelgeschenke herumreichen, das ist schon nur mehr widerlich und wandert direkt ins Klo. Mögen zukünftige Wählerscharen klüger sein. (Obwohl man nach den Jahren der rot-grünen Regierung auch fragen muß, worin diese Klügersein eigentlich bestehen soll.)
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