Donnerstag, 16. Juli 2009

Das ist ja wohl ein Witz, Bahn!

Da liest man toll was über die neuen Fahrgastrechte, daß man ab Ende Juli bei Verspätungen in der gesamten Reisekette "Entschädigungen" bekommt.

Aber dann, das Kleingedruckte. In diesem Fall der Absatz Wann gibt es im Fernverkehr kein Geld zurück? Und erfährt:

... wenn die Verspätung aufgrund äußerer Einflüsse auftritt.

Also nie - Suizid, Böschungsbrände, ungünstige Witterung (Laub auf den Gleisen, im Januar unerwarteter Schneefall) und der neuerdings beliebte Notarzteinsatz am Gleis sind ja wohl die häufigsten Verspätungsgründe. Nur ganz selten hört man, daß der Lokführer vorsätzlich gebummelt hat... aber auch rechtzeitig angekündigte Baustellen entbinden die Bahn von ihrer Pflicht (sic!).

Abgesehen davon kann es sich bei einer Teilerstattung des Fahrpreises wohl kaum um eine Entschädigung handeln... allenfalls um Schmerzensgeld für entgangene Lebensfreude.

Sieht mir ganz nach einem Prachtexemplar von Bock aus, das da einer geschossen hat. Vielen Dank dafür. Falls es jemandem mal gelingen sollte, eine Ausgleichszahlung zu erhalten, bitte ich um persönliche Mitteilung.

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